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0 % Umsatzsteuer für PV-Anlagen
Formular, Voraussetzungen und Ablauf für begünstigte Photovoltaik-Komponenten – verständlich an einem Ort.
Wann kann der Nullsteuersatz gelten?
§ 12 Abs. 3 UStG begünstigt bestimmte Lieferungen an den Betreiber einer PV-Anlage. Die Installation muss die gesetzlichen Gebäudevoraussetzungen erfüllen. Eine deutsche Lieferadresse allein reicht dafür nicht.
30 kWp sind keine absolute Obergrenze. Bis zu dieser im Marktstammdatenregister eingetragenen Bruttoleistung vereinfacht das Gesetz die Prüfung der Gebäudeart. Größere Anlagen können bei nachgewiesenen Voraussetzungen ebenfalls begünstigt sein.
So läuft die Prüfung bei RedStar24 ab
- Artikel und Verwendung prüfen. Bei Fragen vor der Bestellung Kontakt aufnehmen.
- Erklärung ausfüllen. Betreiberangaben, Projekt und gegebenenfalls Bestellnummer angeben.
- Zur Prüfung senden. Wird zunächst mit 19 % abgerechnet, erfolgen Rechnungskorrektur und Erstattung der Differenz erst nach positiver Prüfung.
Die nachträgliche Abwicklung ist unser interner Prozess; sie ist keine gesetzlich vorgeschriebene Bestellreihenfolge.
Welche Produkte kommen infrage?
Solarmodule, Speicher und wesentliche Komponenten können erfasst sein. Dazu können Solarkabel für eine begünstigte Anlage gehören. Die Bezeichnung „Solarzubehör“ allein begründet keine Begünstigung.
Schnell geklärt
Häufige Fragen zum Nullsteuersatz
Die wichtigsten Fragen zur 0-%-Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen – verständlich zusammengefasst.
Sind 30 kW (peak) die Obergrenze für 0 % Umsatzsteuer?
Nein. Bis 30 kW (peak) laut Marktstammdatenregister greift eine gesetzliche Vereinfachungsregel für die Gebäudevoraussetzungen. Auch größere Anlagen können begünstigt sein, wenn die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG im konkreten Fall erfüllt und nachgewiesen sind.
Muss ich Betreiber der Photovoltaikanlage sein?
Ja. Die begünstigte Lieferung muss grundsätzlich an den Betreiber der Photovoltaikanlage erfolgen. Ein Kauf zum Weiterverkauf ist davon zu unterscheiden.
Welche Produkte können mit 0 % Umsatzsteuer abgerechnet werden?
Erfasst sein können Solarmodule, geeignete Speicher und wesentliche Komponenten der Photovoltaikanlage. Dazu zählen beispielsweise Wechselrichter und photovoltaikanlagenspezifische Solarkabel. Allgemeines Zubehör oder gewöhnliche Kabel sind nicht allein wegen ihrer Verwendung an einer PV-Anlage automatisch begünstigt.
Gilt der Nullsteuersatz auch für nachträglich gekaufte Komponenten oder Ersatzteile?
Auch nachträglich gelieferte wesentliche Komponenten und deren Ersatzteile können begünstigt sein, wenn sie Teil einer Anlage sind, die die Voraussetzungen erfüllt. Reine Wartungs- oder Garantieverträge sind dadurch nicht automatisch begünstigt.
Welche Angaben benötigen Sie für die Prüfung?
Wir benötigen Ihre Erklärung, dass Sie Betreiber der Anlage sind, sowie Angaben zur Anlage und zum Gebäude. Bei Anlagen bis 30 kW (peak) laut Marktstammdatenregister greift die gesetzliche Vereinfachungsregel für die Gebäudeprüfung. Artikel- und Bestellnummer helfen uns bei der Zuordnung.
Warum werden bei RedStar24 gegebenenfalls zunächst 19 % berechnet?
Das ist unser interner Abwicklungsprozess, damit wir die Voraussetzungen und Ihre Erklärung vor einer Rechnungskorrektur prüfen können. Nach positiver Prüfung korrigieren wir die Rechnung auf 0 % und erstatten die Differenz. Diese Reihenfolge ist keine gesetzlich vorgeschriebene Bestellabfolge.
Reicht eine Lieferadresse in Deutschland aus?
Nein. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen für Anlage, Gebäude und Betreiber. Eine deutsche Lieferadresse allein begründet den Nullsteuersatz nicht.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Dann bleibt es beim regulären Umsatzsteuersatz. Wenn Sie unsicher sind, senden Sie uns vor der Bestellung die Artikelnummer und eine kurze Beschreibung Ihres Projekts zur Prüfung.
Sie sind unsicher, ob Ihr Artikel oder Ihr Projekt die Voraussetzungen erfüllt?
Vor der Bestellung prüfen lassen