Garantie & Service
2 Jahre Herstellergarantie
Für RedStar24-Produkte, die ausdrücklich mit diesem Garantieversprechen beworben werden, gilt eine freiwillige Herstellergarantie von zwei Jahren. Sie besteht zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Mängelrechten.
2 Jahre ab Rechnungsdatum
Bundesrepublik Deutschland
Ausschließlich Ware, die ausdrücklich mit diesem Garantieversprechen beworben wird.
Die Garantie ergänzt Ihre gesetzlichen Rechte und schränkt sie nicht ein.
Was die Herstellergarantie umfasst
Treten innerhalb der Garantiezeit Material- oder Herstellungsfehler auf, erbringt RedStar24 als Garantiegeber nach eigener Wahl eine der folgenden Leistungen:
Kostenfreie Reparatur
RedStar24 kann die betroffene Ware im Rahmen der Garantie kostenfrei reparieren.
Kostenfreier Austausch
Alternativ kann die Ware gegen einen gleichwertigen Artikel ausgetauscht werden. Ist das ursprüngliche Produkt nicht mehr verfügbar, kann ein gleichwertiges Nachfolgemodell verwendet werden.
So machen Sie die Garantie geltend
- 1Garantiefall melden
Wenden Sie sich an RedStar24 GmbH und schildern Sie den festgestellten Material- oder Herstellungsfehler.
- 2Ware zur Prüfung einsenden
Für die Prüfung des Garantiefalls muss die Ware eingesendet werden. Verpacken Sie sie so, dass zusätzliche Schäden auf dem Transportweg vermieden werden.
- 3Rechnungskopie beilegen
Legen Sie eine Kopie der Originalrechnung bei. Sie dient insbesondere zur Prüfung der Garantiefrist. Ist der Verkäufer daraus nicht ersichtlich, teilen Sie zusätzlich dessen Namen und Anschrift mit.
- 4Prüfung und Garantieleistung
Bei einem berechtigten Garantieanspruch entscheidet RedStar24 entsprechend diesen Garantiebedingungen zwischen kostenfreier Reparatur und kostenfreiem Austausch.
Wann die Garantie nicht greift
Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Schaden durch einen der folgenden Umstände verursacht wurde:
- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
- Umwelteinflüsse wie Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung oder Staub
- Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Gewalteinwirkung, zum Beispiel Schlag, Stoß oder Fall
- eigenmächtige Reparaturversuche
- normaler Verschleiß
Versandkosten bei berechtigtem Garantieanspruch
Bei einem berechtigten Garantieanspruch erfolgt die Garantieabwicklung frachtfrei. Erforderliche Versandkosten, die Sie zunächst verauslagt haben, werden vom Garantiegeber erstattet.
Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln gegenüber dem Verkäufer bleiben vollständig bestehen und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Die Herstellergarantie ist eine zusätzliche freiwillige Leistung und schränkt diese Rechte nicht ein.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zur Herstellergarantie
Die wichtigsten Punkte zu Frist, Unterlagen, Versand und gesetzlichen Rechten.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung?
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung. Gesetzliche Mängelrechte bestehen unabhängig davon gegenüber dem Verkäufer und werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Wann beginnt die zweijährige Garantiefrist?
Die Garantiefrist beginnt nach diesen Garantiebedingungen mit dem Rechnungsdatum und läuft zwei Jahre.
Brauche ich die Originalverpackung?
Eine Originalverpackung ist in diesen Garantiebedingungen nicht als Voraussetzung genannt. Für die Einsendung muss die Ware jedoch transportsicher verpackt sein, damit keine zusätzlichen Schäden entstehen.
Was passiert, wenn der ursprüngliche Artikel nicht mehr verfügbar ist?
Im Rahmen eines berechtigten Garantieanspruchs kann RedStar24 bei einem Austausch einen gleichwertigen Artikel oder, falls erforderlich, ein gleichwertiges Nachfolgemodell bereitstellen.
Gilt die Herstellergarantie auch außerhalb Deutschlands?
Nein. Der räumliche Geltungsbereich dieses Garantieversprechens ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Wer trägt die Versandkosten im Garantiefall?
Bei einem berechtigten Garantieanspruch erfolgt die Abwicklung frachtfrei. Erforderliche Versandkosten, die Sie zunächst verauslagt haben, werden vom Garantiegeber erstattet.
